Kontumazialverfahren

Kontumazialverfahren
Kon|tu|ma|zi|al|ver|fah|ren
das; -s, -: (veraltet) in Abwesenheit des Beschuldigten od. der Prozesspartei durchgeführtes Gerichtsverfahren (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kontumazialverfahren —   [zu lateinisch contumacia »Widerspenstigkeit«], im Strafprozess das Abwesenheitsverfahren (Abwesenheit). * * * Kon|tu|ma|zi|al|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Gerichtsverfahren in Abwesenheit einer Partei od. des Beschuldigten …   Universal-Lexikon

  • Kontumazialverfahren — Artikel eintrage …   Deutsch Wikipedia

  • Kontumazialverfahren — Kon|tu|ma|zi|al|ver|fah|ren (Rechtssprache Gerichtsverfahren in Abwesenheit einer Partei oder des Beschuldigten) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kontumaz — (lateinisch contumacia = Trotz, edler Stolz) ist in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Das Verfahren wird in solchem Fall Versäumnisverfahren genannt, ein Begriff aus dem 19. Jahrhundert für Quarantäne… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafprozeß — (Kriminalprozeß, franz. Procédure oder Instruction criminelle), das gerichtliche Verfahren, das in denjenigen Fällen Platz greift, in denen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt (Strafverfahren); auch Bezeichnung für… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versäumnis — Versäumnis, im Prozeßverfahren, die Unterlassung einer Prozeßhandlung seitens einer Partei innerhalb der gesetzten Frist oder in dem hierzu anberaumten Termin. Das gegenüber der säumigen Partei stattfindende Verfahren heißt Versäumnisverfahren… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… …   Deutsch Wikipedia

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