- kontumazieren
- kon|tu|ma|zie|ren<zu ↑...ieren>(veraltet) gegen jmdn. ein Versäumnisurteil fällen (Rechtsw.)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
kontumazieren — kon|tu|ma|zie|ren <sw. V.; hat (Rechtsspr. veraltet): gegen jmdn. ein Versäumnisurteil fällen … Universal-Lexikon
Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… … Deutsch Wikipedia
Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kontumaz — Kontumāz (lat. contumacĭa), in der Rechtssprache Ungehorsam gegen eine richterliche Auflage oder Ladung; daher in contumacian verurteilen (kontumazieren), jemand, der auf Vorladung nicht erschienen (Contumax), ohne regelrechte Verhandlung der… … Kleines Konversations-Lexikon