- Kontumazialbescheid
- Kon|tu|ma|zi|al|be|scheidder; -[e]s, -e<zu ↑...ial>(veraltet) in Abwesenheit des Beklagten ergangener Bescheid (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Kontumazialbescheid — Kon|tu|ma|zi|al|be|scheid, der (Rechtsspr. veraltet): in Abwesenheit des Beklagten ergangener Bescheid … Universal-Lexikon
Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… … Deutsch Wikipedia