Kontumazialbescheid

Kontumazialbescheid
Kon|tu|ma|zi|al|be|scheid
der; -[e]s, -e
<zu ↑...ial>
(veraltet) in Abwesenheit des Beklagten ergangener Bescheid (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Kontumāz — (lat. contumacia), in der Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine gerichtliche Auflage oder Ladung. Der Ungehorsame heißt Kontumax. Über die Folgen der K. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vgl. Ungehorsam und Versäumnis. Im Strafverfahren wird …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kontumazentscheidung — Die Kontumazentscheidung ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung wegen Nichtbefolgung einer verbindlich vorgeschriebenen Anordnung mit der Sanktion, dass der Ungehorsame sein Recht verliert oder ohne weitere Verhandlung gegen ihn… …   Deutsch Wikipedia

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