- Organisationsakt
- Or|ga|ni|sa|ti|ons|aktder; -[e]s, -e: staatliche Entscheidung über die Errichtung, Zuständigkeitsbestimmung, Änderung od. Aufhebung von staatlichen Körperschaften, Anstalten od. Behörden.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Organisationsakt — Organisations|akt, staatliche Entscheidung über die Errichtung, Zuständigkeitsbestimmung, Änderung oder Aufhebung von staatlichen Körperschaften, Anstalten oder Behörden. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften,… … Universal-Lexikon
Konkludentes Handeln — (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der… … Deutsch Wikipedia
Gnotschaft — ist die ausschließlich im Kernland der ehemaligen Fürstpropstei Berchtesgaden, dem südlichen Teil des heutigen Landkreises Berchtesgadener Land, verbreitete Bezeichnung für einen Ortsteil. Sie geht auf Ende des 14. Jahrhunderts im… … Deutsch Wikipedia
Organisationsgewalt — Organisationsgewalt, Organisationsakt … Universal-Lexikon