Organisationsdelikt

Organisationsdelikt
Or|ga|ni|sa|ti|ons|de|likt
das; -[e]s, -e: Straftat, die in Bildung, Fortführung od. Unterstützung verbotener (bes. verfassungsfeindlicher) Vereinigungen besteht (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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