Kaduzierung — [zu lateinisch caducus »hinfällig«] die, / en, Recht: Verfallserklärung. Nach vergeblicher Fristsetzung unter Androhung des Ausschlusses kann der Aktionär oder Gesellschafter einer GmbH, der seine (Stamm )Einlage trotz Fälligkeit nicht erbracht … Universal-Lexikon
Kaduzierung — Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen auf ihre Kapitalbeteiligung auf Aktien bzw. Stammeinlage in Verzug sind. Hat ein Aktionär einer Aktiengesellschaft oder ein… … Deutsch Wikipedia
Kaduzierung — Ka|du|zie|rung 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Wirtsch.〉 zwangsweiser Ausschluss eines Aktionärs od. Gesellschafters aufgrund nicht erbrachter Einlagen, wobei gleichzeitig der Gesellschaftsanteil u. bereits geleistete Zahlungen für verlustig erklärt werden … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Kaduzierung — Ausschluss von Mitgliedern einer Gesellschaft bei Verzug mit der Einzahlung ihres Kapitalanteils (ggf. der Nachschüsse). Die säumigen Mitglieder werden ihres Anteils für verlustig erklärt: a) Bei der GmbH nach fruchtlosem Ablauf der durch… … Lexikon der Economics
Kaduzierungsverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Kaduzierung bezeichnet einen Zwangsausschluss von Anteilseignern einer GmbH oder einer AG, die mit ihren Zahlungen… … Deutsch Wikipedia
Haftsumme — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… … Deutsch Wikipedia
Keinmann-GmbH — Eine Kein Mann GmbH (auch Keinmann GmbH ) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der alle Geschäftsanteile der GmbH selbst gehören, sie also eine GmbH ohne Gesellschafter ist. Die Möglichkeit des Entstehens einer Kein Mann GmbH … Deutsch Wikipedia
Nachschusspflichtig — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… … Deutsch Wikipedia
Ausschließung — 1. A. eines Gesellschafters der OHG oder KG kann an Stelle der ⇡ Auflösung der Gesellschaft bei ⇡ Ausschließungsgrund auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch Gericht ausgesprochen werden (§ 140 HGB). Durch ⇡ Gesellschaftsvertrag kann das… … Lexikon der Economics
Abandonrecht — Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur unbeschränkten Nachschusszahlung nicht erfüllen … Deutsch Wikipedia