- kaduzieren
- ka|du|zie|ren<zu ↑...ieren>geleistete Einlagen als verfallen erklären (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Kaduzieren — (neulat.), etwas für hinfällig (lat. cadūcus, franz. caduc), ungültig erklären. Als kaduzierte Güter (Kaduzitäten, Bona caduca) bezeichnete man im Mittelalter Grundstücke, die wegen Erblosigkeit oder Felonie an den Herrn zurückfielen. Heute… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
kaduzieren — ka|du|zie|ren 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 für ungültig, verfallen erklären [→ kaduk] * * * ka|du|zie|ren <sw. V.; hat [zu lat. caducus = hinfällig, zu: cadere = fallen] (Rechtsspr.): geleistete Einlagen in eine Aktiengesellschaft o. Ä. für… … Universal-Lexikon
kaduzieren — ka|du|zie|ren 〈V.〉 1. für ungültig, verfallen erklären 2. niederschlagen [Etym.: zu lat. caducus »hinfällig«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
kaduzieren — ka|du|zie|ren (Rechtssprache für verfallen erklären) … Die deutsche Rechtschreibung
Kaduzität — Kaduzität, Hinfälligkeit, Baufälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von dem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden (s. Kaduzieren) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kadúk — (lat. cadūcus), hinfällig, verfallen; kaduzieren, für verfallen erklären, ungültig machen; Kaduzität, Verfallenes, unbebaute Grundstücke (bona caduca), von denen die Steuern nicht bezahlt werden können; auch die wegen Mangels von Erben dem Fiskus … Kleines Konversations-Lexikon
kaduk — ka|duk 〈Adj.; Rechtsw.〉 1. hinfällig, gebrechlich 2. verfallen, ungültig [<lat. caducus „hinfällig“] * * * ka|duk <Adj.> [lat. caducus, ↑kaduzieren] (veraltet): hinfällig, gebrechlich … Universal-Lexikon
Kaduzierung — [zu lateinisch caducus »hinfällig«] die, / en, Recht: Verfallserklärung. Nach vergeblicher Fristsetzung unter Androhung des Ausschlusses kann der Aktionär oder Gesellschafter einer GmbH, der seine (Stamm )Einlage trotz Fälligkeit nicht erbracht … Universal-Lexikon