Escapeklausel

Escapeklausel
Es|cape|klau|sel
[is'keip...] die; -, -n
<zu engl. escape »das Ausweichen, Entrinnen« (dies über altfr. eschaper »entlaufen, entrinnen« zu 1↑...ex u. mlat. cappa »Umhang, Mantel«)>
handelspolitische Klausel in internationalen Abkommen, die den vertragschließenden Ländern bei ernsthafter Gefahr für die einheimische Produktion die Errichtung von Handelsschranken gestattet.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Escapeklausel —   [ɪs keɪp ; englisch to escape »entrinnen«], Ausweichklausel, Bestimmung in internationalen Handelsverträgen, die es einer Vertragspartei erlaubt, von den übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten und protektionistische… …   Universal-Lexikon

  • Escapeklausel — ⇡ Schutzklausel …   Lexikon der Economics

  • Schutzklausel — Ausweichklausel, Befreiungsklausel, Escapeklausel. 1. Vertragsbestimmung des GATT (Art. XIX): Ein Mitglied wird ermächtigt, seine vertraglichen Verpflichtungen (z.B. die Bindung eines Zollsatzes) auszusetzen oder zu ändern, falls durch erhöhte… …   Lexikon der Economics

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