- Bartergeschäft
- Bar|ter|ge|schäftdas; -[e]s, -e<zu engl. barter »Tausch(handel)«>Tausch- od. Handelsgeschäft, bei dem Waren gegen Waren ausgetauscht werden
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Bartergeschäft — Die Artikel Kompensationsgeschäft und Tauschhandel überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… … Deutsch Wikipedia
Bartergeschäft — Bạrtergeschäft [englisch barter »Tausch«], Variante des Kompensationsgeschäftes, bei der ohne finanzielle Transaktionen Güter (Waren beziehungsweise Dienstleistungen) gegen Güter getauscht werden, v. a. im Außenhandel mit Entwicklungsländern… … Universal-Lexikon
Bartergeschäft — ⇡ Kompensationshandel … Lexikon der Economics
Kompensationsgeschäft — I. Wertpapiergeschäft:Verrechnung von entgegengesetzt lautenden Aufträgen durch eine Bank, ohne dass diese über eine Börse abgewickelt werden; Kauf oder Verkaufsaufträge von Kunden für im Inland zugelassene Wertpapiere müssen gemäß § 22 des… … Lexikon der Economics
Weißrussland — Belarus * * * Weiß|russ|land; s: Staat in Osteuropa (amtlich auch: Belarus). * * * Weißrussland, Kurzinformation: Fläche: 207 595 km2 Einwohner: (2000) 10,4 Mio. Hauptstadt: Minsk … Universal-Lexikon
Tauschhandel — Tauschgeschäft; Barter Handel; geldloser Handel * * * Tausch|han|del 〈m.; s; unz.〉 Handel, bei dem Waren nicht ge u. verkauft, sondern getauscht werden * * * Tausch|han|del, der: 1. Tauschgeschäft. 2. <o. Pl.> (Wirtsch.) im Tausch von Waren … Universal-Lexikon
Kompensationsgeschäft — Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 Warenaustausch * * * Kom|pen|sa|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): a) Tauschgeschäft; b) Ausgleichsgeschäft, bes. zur Aufrechterhaltung von Kauf u. Verkaufsaufträgen bei Wertpapieren. * * * Kompensationsgeschäft … Universal-Lexikon
Counter Trade — Tauschhandel; Ware gegen Ware ohne monetäre Zahlungsströme. Es gibt zahlreiche verschiedene Varianten, die u.a. als Bartergeschäft, Gegengeschäft, Gegenkauf, Kompensationsgeschäft, Parallelgeschäft etc. (⇡ Kompensationshandel) bezeichnet werden,… … Lexikon der Economics
Kompensationshandel — Tauschhandel, Gegengeschäft. 1. Begriff: Unterschiedliche Vereinbarungen zum wechselseitigen Warenaustausch ohne Transfer von Zahlungsmitteln, wobei die damit verbundene zwischenstaatliche Wertübertragung nur in Form von Gütern bzw.… … Lexikon der Economics