Baisseklausel

Baisseklausel
Bais|se|klau|sel
die; -, -n: Vereinbarung zwischen Käufer u. Verkäufer, dass der Käufer von einem Vertrag zurücktreten darf, wenn er von anderer Seite billiger beziehen kann.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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