- Baisseklausel
- Bais|se|klau|seldie; -, -n: Vereinbarung zwischen Käufer u. Verkäufer, dass der Käufer von einem Vertrag zurücktreten darf, wenn er von anderer Seite billiger beziehen kann.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Baisseklausel — Baisse|klau|sel 〈[bɛ:s ] f. 21; Wirtsch.〉 1. Handelsklausel, nach der der Käufer vom Kauf zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann 2. Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zw.… … Universal-Lexikon
Baisseklausel — Baisse|klau|sel 〈[bɛ:s ] f.; Gen.: , Pl.: n; Wirtsch.〉 1. Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann 2. Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen… … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Baisseklausel — Vereinbarung bzw. Vermerk auf Rechnungen, dass sich bei einem höheren Wechselkurs einer fremden Bezugswährung (z.B. US Dollar) am Zahlungstag der Rechnungsbetrag entsprechend erhöht. Form der ⇡ Wertsicherungsklausel … Lexikon der Economics