Automachie
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Automăchie — (v. gr.), 1) die Führung eines Processes vor Gericht in eigener Person; 2) im attischen Recht das Verfahren des Käufers eines verschuldeten Gutes, wenn er den Proceß wegen der erhobenen Forderungen für seine Person übernahm; 3) Widerspruch mit… … Pierer's Universal-Lexikon
Automachie — Automachie, Widerspruch mit sich selbst … Herders Conversations-Lexikon