Wechselgläubiger

Wechselgläubiger
Wechselgläubiger

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Bankaval — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Bankaval oder Avalkredit (von italienisch avallo – Wechsel , dieses von arabisch hiwala – Mandat , Wechsel ) ist im… …   Deutsch Wikipedia

  • Remmitent — Als Remittent wird der erste Wechselgläubiger bezeichnet, der auf dem Wechsel eingetragen ist und an den oder an dessen Order die Wechselsumme gezahlt werden soll. Dem Remittenten entspricht im Scheckverkehr der Zahlungsempfänger, bei einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Siegel [2] — Siegel, 1) Johann Gottlieb, geb. 1699 zu Kloster Häsler bei Naumburg; war Advocat u. seit 1741 Syndicus in Leipzig u. st. 1755; er schr.: Corpus juris cambialis, Lpz. 1742, 2 Bde., Fol.; Einleitung zum Wechselrecht, ebd. 1743; Der vorsichtige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Buchgläubiger — Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung nur durch die Handlungsbücher constatirt ist, im Gegensatz zu Wechselgläubiger od. Hypothekenglaubiger …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Blankowechsel — (auch bloß Blankett), im kaufmännischen Verkehr unausgefertigte, gedruckte oder sonst mechanisch vervielfältigte Wechselformulare, die gewöhnlich nur die Unterschrift des Ausstellers oder den bloßen Akzeptvermerk tragen. Der Nehmer des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Diskont — (Diskonto, franz. Escompte, engl. Discount, ital. Sconto), im allgemeinen der bei früherer Zahlung vom Nennbetrag einer später fälligen Forderung gemachte Abzug; so bei Waren (hier meist Skonto oder Rabatt genannt), bei zur Rückzahlung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prolongation — (lat.), Stundung, Verlängerung einer Lieferungs oder Zahlungsfrist. P. eines Wechsels, die dem Wechselschuldner von einem Wechselgläubiger bewilligte Fristverlängerung. Sie kann durch Ausstellung eines neuen Wechsels, oder durch Vermerk auf dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Buchgläubiger — Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung lediglich aus dem Eintrag in die Handlungsbücher zu erweisen ist (Gegensatz Hypotheken , Wechselgläubiger etc.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wechselstrenge — Wechselstrenge, die Strenge der Verpflichtung aus dem Wechsel; sie beruht darin, daß jeder Wechselschuldner jedem Wechselgläubiger regelmäßig für Zahlung und Sicherheitsleistung unbedingt und ohne Rücksicht auf das dem Wechsel zugrunde liegende… …   Kleines Konversations-Lexikon

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