Vertagung
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Vertagung — steht: allgemein für Ver oder Aufschieben einer Leistung, siehe Termin rechtlich für die Beendigung eines bereits begonnenen Gerichtstermins vor dessen eigentlichem Schluss, verbunden mit der Bestimmung eines neuen (Fortsetzungs )Termins, siehe… … Deutsch Wikipedia
Vertagung — Vertagung,die:⇨Aufschub(1) … Das Wörterbuch der Synonyme
Vertagung — Ver|ta|gung 〈f. 20; unz.〉 das Vertagen, Aufschiebung * * * Ver|ta|gung, die; , en: das Vertagen, Sichvertagen; das Vertagtwerden. * * * Vertagung, Bestimmung eines neuen Termins zur Fortsetzung der Verhandlung; vor Verhandlungseröffnung heißt… … Universal-Lexikon
Vertagung — im Zivilprozess die Bestimmung eines neuen Termins nach Beginn der Verhandlung. Möglich durch unanfechtbaren ⇡ Beschluss aus erheblichen Gründen (§ 227 ZPO) … Lexikon der Economics
Vertagung — Ver|ta|gung … Die deutsche Rechtschreibung
Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… … Pierer's Universal-Lexikon
Württemberg [2] — Württemberg (Gesch.). W. war in den ersten christlichen Jahrh. von Sueven bewohnt; diese wichen den Römern, welche dann das Land cultivirten, dasselbe aber nachher an die Alemannen verloren; nach der Niederlage der Alemannen durch die Franken bei … Pierer's Universal-Lexikon
Vertagen — Vertagen, vom altdeutschen »tagen«, d. h. Gericht halten, wird die Aussetzung der Sitzungen einer Körperschaft genannt. Das Recht der Vertagung ist, soweit es sich um Volksvertretungen handelt, fast in allen Verfassungen dem Regenten vorbehalten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vertagen — Vertagen, 1) auf einen gewissen Tag bestimmen od. verlegen; 2) so v. w. verschieben, aufschieben; 3) bes. die Anordnung, wornach die berathende Versammlung ihre Berathungen bis auf Weiteres auszusetzen hat. Bei Ständeversammlungen steht nach… … Pierer's Universal-Lexikon
Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… … Pierer's Universal-Lexikon