verfälschen
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Verfälschen — Verfälschen, verb. regul. act. falsch machen, d.i. durch einen betrüglichen Zusatz schlechterer Dinge geringhaltiger machen, des wahren Werthes berauben. Der Münze, den Wein, das Geld, das Silber verfälschen. Verfälschte Waare. Das Wort Gottes… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
verfälschen — V. (Aufbaustufe) etw. nicht wahrheitsgemäß darstellen Synonyme: entstellen, verzerren, verdrehen (ugs.) Beispiel: Er hat die Wahrheit bewusst verfälscht. Kollokation: Tatsachen verfälschen … Extremes Deutsch
verfälschen — klittern; frisieren (umgangssprachlich); fälschen; manipulieren; entstellen * * * ver|fäl|schen [fɛɐ̯ fɛlʃn̩] <tr.; hat: 1. in seiner Qualität mindern: sie hatten den Wein, die Lebensmittel durch Zusätze verfälscht. 2. [bewusst] falsch… … Universal-Lexikon
verfälschen — 1. entstellen, falsch/unrichtig darstellen, verbiegen, verkehren, verzerren; (bildungsspr.): manipulieren, pervertieren; (abwertend): biegen; (meist abwertend): ummünzen; (bildungsspr. abwertend): klittern; (ugs. abwertend): verdrehen. 2.… … Das Wörterbuch der Synonyme
verfälschen — ver·fạ̈l·schen; verfälschte, hat verfälscht; [Vt] etwas verfälschen etwas falsch darstellen <eine Geschichte, die Wahrheit verfälschen> || hierzu Ver·fạ̈l·schung die; meist Sg … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
verfälschen — verfälsche … Kölsch Dialekt Lexikon
verfälschen — ver|fạ̈l|schen … Die deutsche Rechtschreibung
klittern — verfälschen; frisieren (umgangssprachlich); fälschen * * * klịt|tern 〈V. tr.; hat〉 1. zusammenstoppeln, (unschöpferisch) zusammentragen (Tatsachen) 2. etwas aus dem Zusammenhang gerissen u. verfälschend darstellen 3. schmieren, unsauber… … Universal-Lexikon
fälschen — klittern; verfälschen; frisieren (umgangssprachlich) * * * fäl|schen [ fɛlʃn̩] <tr.; hat: in betrügerischer Absicht etwas nachbilden, um es als echt auszugeben: Geld, eine Unterschrift fälschen; ein gefälschtes Gemälde. •… … Universal-Lexikon
Unterschriftenfälschung — Urkundenfälschung ist die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden, und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden in der Absicht, den Rechtsverkehr zu täuschen. Die Urkundenfälschung ist im deutschen Recht nach § 267 … Deutsch Wikipedia