unterschlagen
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unterschlagen — unterschlagen … Deutsch Wörterbuch
Unterschlagen — Unterschlagen, verb. irreg. act. S. Schlagen. 1. Unterschlágen; ich unterschlage, unterschlagen, zu unterschlagen. (1) * Wie unterscheiden, in der veralteten eigentlichen Bedeutung, einen Raum durch eine dazwischen geschlagene Scheidewand in zwey … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
unterschlagen — V. (Aufbaustufe) sich einen Geldbetrag aneignen, etw. veruntreuen Synonym: hinterziehen Beispiel: Der Buchhalter wird verdächtigt, größere Summen unterschlagen zu haben. unterschlagen V. (Aufbaustufe) die Beine schräg übereinanderlegen Synonyme:… … Extremes Deutsch
Unterschlagen — Unterschlagen, 1) Jemandem mit dem eignen Fuße die Füße abschlagen od. wegziehen, so daß er zu Boden fällt, od. ihm den eignen Fuß so vor od. hinter die Füße stellen, daß er darüber wegfällt; 2) ein Stück Zeug, welches als Futter dient, leicht… … Pierer's Universal-Lexikon
Unterschlagen — Unterschlagen, s. Segel, S. 282 … Meyers Großes Konversations-Lexikon
unterschlagen — ↑ schlagen … Das Herkunftswörterbuch
unterschlagen — veruntreuen; hinterziehen * * * un|ter|schla|gen [ʊntɐ ʃla:gn̩], unterschlägt, unterschlug, unterschlagen <tr.; hat: a) (bes. Rechtsspr.) Gelder, Werte o. Ä., die jmdm. anvertraut sind, vorsätzlich nicht für den vom rechtmäßigen Eigentümer… … Universal-Lexikon
unterschlagen — un·ter·schla̲·gen; unterschlägt, unterschlug, hat unterschlagen; [Vt] 1 etwas unterschlagen meist Geld oder wertvolle Dinge, die anderen gehören (besonders solche, die man aufbewahren oder verwalten soll), stehlen ≈ veruntreuen <Geld, einen… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
unterschlagen — 1. hinterziehen, stehlen, verschwinden lassen; (ugs.): auf die Seite bringen/schaffen, in die eigene Tasche stecken; (salopp): sich unter den Nagel reißen; (scherzh.): entführen; (bes. Rechtsspr.): veruntreuen. 2. für sich behalten, geheim halten … Das Wörterbuch der Synonyme
unterschlagen — ụn|ter|schla|gen; mit untergeschlagenen Beinen un|ter|schla|gen (veruntreuen); sie hat [die Beitragsgelder] unterschlagen … Die deutsche Rechtschreibung