unmündig
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Unmündig — Unmündig, er, ste, adj. et adv. der Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird; minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Unmündig — Unmündig, so v.w. Minderjährig … Pierer's Universal-Lexikon
Unmündig — Unmündig, minderjährig, s. Minorenn … Kleines Konversations-Lexikon
unmündig — Adj. (Aufbaustufe) in einem Alter, das nicht zu Rechtshandlungen berechtigt, nicht erwachsen Synonym: minderjährig Beispiel: Es ist verboten, unmündige Personen der Prostitution zuzuführen … Extremes Deutsch
Unmündig — Der Begriff Unmündigkeit bestimmt den rechtlichen Status einer Person, die aus Altersgründen nicht die volle rechtliche Handlungsfähigkeit und Verantwortlichkeit im Privat oder Strafrecht erkennen kann. Die rechtliche Definition und Details sind… … Deutsch Wikipedia
unmündig — a) halbwüchsig, heranwachsend, jugendlich, jung, noch nicht erwachsen/mündig, unter 18 [Jahren]; (Rechtsspr.): minderjährig, noch nicht volljährig; (Rechtsspr. veraltet): minorenn. b) nicht wahlberechtigt; (bildungsspr.): nicht dispositionsfähig; … Das Wörterbuch der Synonyme
unmündig — ụn·mün·dig Adj; 1 nicht adv; <ein Kind> so, dass es vor dem Gesetz noch nicht als erwachsen gilt 2 nicht fähig, selbständig Entscheidungen zu treffen 3 jemanden für unmündig erklären ≈ jemanden entmündigen … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
unmündig — unselbständig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei; halbwüchsig; minderjährig; heranwachsend * * * ụn|mün|di … Universal-Lexikon
unmündig — ụn|mün|dig … Die deutsche Rechtschreibung
unselbständig — unmündig; hörig; gebunden; sklavisch; leibeigen; abhängig; untergeordnet; unfrei * * * un|selbst|stän|dig [ ʊnzɛlpstʃtɛndɪç], un|selb|stän|dig [ ʊnzɛlpʃtɛndɪç] <Adj.>: auf die Hilfe anderer angewiesen: für seine 18 Jahre ist er noch sehr… … Universal-Lexikon