Aufrechnung
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Aufrechnung — Aufrechnung, im gemeinen Recht Kompensation, Wettmachung, Wettschlagung genannt, im allgemeinen die Aufhebung eines Forderungsrechts durch ein andres Forderungsrecht, das der Schuldner seinerseits gegen den Gläubiger hat. Nicht alle Forderungen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aufrechnung — Unter Aufrechnung versteht man ein Rechtsinstitut, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet (kompensiert) werden. Die positivrechtliche Ausgestaltung der Aufrechnung ist in den einzelnen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich: In… … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung — Auf|rech|nung, die; , en: das Aufrechnen. * * * Aufrechnung, Kompensation, bürgerliches Recht: die wechselseitige Schuldentilgung durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die weder bedingt noch befristet sein darf. Schulden zwei Personen… … Universal-Lexikon
Aufrechnung — I. Allgemein:Wechselseitige Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen durch Verrechnung. Wenn zwei Personen einander gleichartige Leistungen schulden, kann jeder Teil (⇡ Schuldner) mit seiner Gegenforderung gegen die Forderung… … Lexikon der Economics
Aufrechnung (Deutschland) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung (Österreich) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia
Aufrechnung des geschuldeten Betrags — grąžintinų lėšų įskaitymas statusas Aprobuotas sritis parama žemės ūkiui apibrėžtis Grąžintinų lėšų susigrąžinimas mokėjimo pavedimo sudarymo metu išskaičiuojant grąžintinų lėšų sumą ar jos dalį iš skolininkui skirtos paramos pagal bet kurią… … Lithuanian dictionary (lietuvių žodynas)
Aufrechnung — Auf|rech|nung … Die deutsche Rechtschreibung
Eventualaufrechnung — ⇡ Aufrechnung, die im Prozess nur für den Fall erklärt ist, dass andere Einwendungen gegen die Forderung der Gegenseite nicht durchgreifen … Lexikon der Economics
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia