Treugeber
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Treugeber — Treu|ge|ber der (Rechtsspr.): jmd., der dem Treuhänder bestimmte Rechte überträgt … Universal-Lexikon
Treugeber — natürliche oder juristische Person, die dem ⇡ Treuhänder im Hinblick auf die ⇡ Treuhandschaft Sachen oder Rechte überträgt … Lexikon der Economics
Treuunternehmen — Bei einem Treuunternehmen nach dem liechtensteinischen Gesetz über Treuunternehmen (TrUG) handelt es sich um ein auf Grund der Treusatzung von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma… … Deutsch Wikipedia
Treuhandschaft — I. Begriff:Rechtsverhältnis, bei dem eine natürliche oder juristische Person (⇡ Treugeber) einer zweiten Person (⇡ Treuhänder) ein Recht unter der Bedingung überträgt, von diesem Recht nicht zum eigenen Vorteil Gebrauch zu machen. T. sind der… … Lexikon der Economics
Treuhand — Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer übertragen wird. Im Verhältnis zu Dritten (Außenverhältnis) kann dabei eine … Deutsch Wikipedia
Vertrauensspiel — Das Vertrauensspiel ist ein soziales Dilemma, welches im Rahmen der Spieltheorie analysiert werden kann. Es handelt sich dabei um ein Zwei Personen Spiel mit einem Treugeber (A) und einem Treuhänder (B). Der Treugeber kann den Treuhänder mit… … Deutsch Wikipedia
Treuhandeigentum — Treuhand|eigentum, das Eigentum des Treuhänders, das vom Treugeber stammt und ihm anvertraut wurde. Das Treuhandeigentum ist Volleigentum des Treuhänders, jedoch im Innenverhältnis zum Treugeber durch die getroffene Abrede beschränkt.… … Universal-Lexikon
Treuhandgesellschaft — Treuhänder ist eine natürliche oder auch juristische Person, die im Sinne einer Treuhand tätig wird, also ein Recht für den Treugeber verwaltet und in bestimmten Fällen als Mittelsmann zwischen zwei Vertragsparteien geschaltet wird. Die Aufgaben… … Deutsch Wikipedia
Treuhandvermögen — Bei einem Treuhandvermögen handelt es sich um ein Sondervermögen, das der rechtliche Eigentümer – der Treuhänder – für einen anderen, den wirtschaftlich Berechtigten (Treugeber), verwaltet. Zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber besteht eine… … Deutsch Wikipedia
Treuhand — Treu|hand 〈f.; ; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 Verwaltung fremden Eigentums im eigenen Namen, aber zum Nutzen des Eigentümers; Sy Treuhandschaft 2. 〈i. e. S.; in der BRD 1990 1994〉 staatl. Einrichtung, die für die Überführung der staatseigenen Betriebe der … Universal-Lexikon