Tatmehrheit

Tatmehrheit
Tatmehrheit

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Tatmehrheit — Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden, aber nicht in Tateinheit stehen, werden nach deutschem Strafrecht tatmehrheitlich (sog. Realkonkurrenz ) bestraft. Gebildet wird aus den einzelnen Freiheits oder Geldstrafen eine so genannte… …   Deutsch Wikipedia

  • Tatmehrheit — Tat|mehr|heit 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 Verletzung mehrerer Strafgesetze durch verschiedene Handlungen; Sy Realkonkurrenz; Ggs Tateinheit * * * Tat|mehr|heit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Verletzung mehrerer Strafgesetze durch verschiedene… …   Universal-Lexikon

  • Anspruchskonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzeskonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Idealkonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurrenz (Recht) — Die Frage der Konkurrenz beschreibt in der Rechtswissenschaft die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein… …   Deutsch Wikipedia

  • Realkonkurrenz — Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden, aber nicht in Tateinheit stehen, werden nach deutschem Strafrecht tatmehrheitlich (sog. Realkonkurrenz ) bestraft. Gebildet wird aus den einzelnen Freiheits oder Geldstrafen eine so genannte… …   Deutsch Wikipedia

  • Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz 〈f. 20; unz.〉 = Tatmehrheit; Ggs Idealkonkurrenz * * * Realkonkurrenz,   Tatmehrheit, Strafrecht: die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes durch mehrere selbstständige… …   Universal-Lexikon

  • Bussgeldverfahren — Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Das Vorverfahren 2.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Bussgeldverfahrensrecht — Das Bußgeldverfahren ist im deutschen Recht ein Verfahren zur Ahndung (Bestrafung) von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Das Vorverfahren 2.1… …   Deutsch Wikipedia

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