Subsidiarität

Subsidiarität
Sub|si|di|a|ri|tät
die; -
<zu ↑...ität>:
1. gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (z. B. der Staat bzw. ein Staatenbündnis) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (z. B. die Familie, eine Kommune bzw. ein einzelner Gliedstaat) nicht in der Lage sind (Pol., Soziol.).
2. das Subsidiärsein einer Rechtsnorm.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Subsidiarität — (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung abstellt. Danach sollten Aufgaben,… …   Deutsch Wikipedia

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|ri|tät 〈f. 20; unz.〉 1. 〈Pol.; Soziol.〉 1.1 〈kurz für〉 Subsidiaritätsprinzip 1.2 staatliche Unterstützung, die aber nur auf eine Ergänzung der Eigenverantwortung abzielt 2. 〈kath. Kirche〉 auf die Kirchenverfassung übertragener… …   Universal-Lexikon

  • Subsidiarität — 1. Begriff: Der katholischen Soziallehre entstammendes gesellschaftsethisches Prinzip, das auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abstellt. Nur dort, wo die Möglichkeiten des Einzelnen bzw.… …   Lexikon der Economics

  • Subsidiarität (Recht) — Subsidiarität ist der Nachrang, das Zurücktreten einer bestimmten, meist allgemeinen, Regel oder eines Regelwerkes gegenüber einer anderen, meist speziellen Regel. Das nachrangige Regelwerk ist subsidiär (lat.: lex specialis derogat legi… …   Deutsch Wikipedia

  • Subsidiarität —    (lat. = Grundsatz des ”subsidiums“, hilfreichen Beistands) bezeichnet in manchen Gesellschaftstheorien u. vor allem in der kath. Soziallehre das Verhältnis größerer Gemeinschaften zu kleineren u. das Verhältnis der Gemeinschaft zum einzelnen… …   Neues Theologisches Wörterbuch

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|ri|tät 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 1. 〈Politik; Soziol.; kurz für〉 Subsidiaritätsprinzip 2. 〈kath. Kirche〉 auf die Kirchenverfassung übertragener Subsidiarismus 3. 〈Rechtsw.〉 konkurrierender Zusammenprall von Rechtsnormen in Bezug auf… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Subsidiarität — Sub|si|di|a|rịs|mus, der; , Sub|si|di|a|ri|tät, die; , en (Prinzip, das dem Staat nur die helfende Ergänzung der Selbstverantwortung kleiner Gemeinschaften zugesteht) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Subsidiarität der Einkunftsarten — Grundsatz, dass ein steuerpflichtiger Vorgang, der unter zwei verschiedenen Einkunftsarten eingestuft werden könnte als „betrieblich“ durchgesetzt wird. Beispiel: (1) Mieten, die ein Gewerbebetrieb aus der Vermietung eines leerstehenden… …   Lexikon der Economics

  • Subsidiaritätsprinzip — ⇡ Subsidiarität …   Lexikon der Economics

  • Nachrangprinzip — Subsidiarität (von lat. „subsidium“ Hilfe, Reserve) ist eine politische und gesellschaftliche Maxime und stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln. Demnach sind bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe zuerst und im Zweifel die… …   Deutsch Wikipedia

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