Staatsservituten

Staatsservituten
Staats|ser|vi|tu|ten
[...v...] die (Plur.): durch völkerrechtlich gültige Verträge einem Staat auferlegte Verpflichtungen, auf bestimmte Hoheitsrechte zugunsten anderer Staaten zu verzichten (z. B. fremden Truppen den Durchmarsch zu gestatten, auf Grenzbefestigungen zu verzichten)

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Staatsservituten — (Staatsdienstbarkeiten), Beschränkungen, welche sich ein Staat in Betreff des ihm zugehörigen Gebietes in der freien Ausübung seiner Hoheitsrechte gefallen zu lassen hat. Dergleichen Beschränkungen können schon in der natürlichen Beschaffenheit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsservituten — Staatsservituten, s. Staatsdienstbarkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsservituten — Staats|ser|vi|tu|ten <Pl.>: durch völkerrechtlich gültige Verträge einem Staat auferlegte Verpflichtungen, auf bestimmte Hoheitsrechte zugunsten anderer Staaten zu verzichten (z. B. fremden Truppen den Durchmarsch zu gestatten, auf… …   Universal-Lexikon

  • Gebietshoheit — Unter Gebietshoheit versteht man die rechtlich geordnete Herrschaft eines Staates über alle in seinem Staatsgebiet befindlichen Sachen und Personen (sogenannte positive Funktion).[1] Sie erstreckt sich neben den eigenen Staatsangehörigen auch auf …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsdienstbarkeiten — Staatsdienstbarkeiten, so v.w. Staatsservituten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsgebiet — (lat. Territorium), das Gebiet, auf welchem eine Staatsgewalt (s.u. Staat S. 621) ihre Thätigkeit entwickelt. Zur Zeit des Deutschen Reichs unterschied man zwischen geschlossenen (T. clausum) u. ungeschlossenen S en (T. non clausum) u. verstand… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Intervention — (v. lat.), 1) (Rechtsw.), die Handlung, durch welche Jemand (Intervenient) unaufgefordert in einen schon anhängigen Rechtsstreit sich einmischt (intervenirt), weil er an dem Ausgange desselben vermöge eines gegenwärtigen, schon bestehenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsdienstbarkeiten — (Staatsservituten), dauernde Beschränkungen der Landeshoheit zugunsten eines andern Staates oder sonstigen Berechtigten. In diesem Sinne wurde früher z. B. das dem Haus Thurn und Taxis in einzelnen deutschen Staaten zustehende Postrecht als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahnverträge — Eisenbahnverträge, Eisenbahnkonventionen, Vereinbarungen, die zwischen Eisenbahngesellschaften oder vom Staat mit Privatbahnen innerhalb seines Gebiets oder endlich von Staaten untereinander in betreff der Anlage, des Betriebs von… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Staatsservitut — Als Staatsservitut bezeichnet man eine zwischenstaatliche bzw. völkerrechtliche Vereinbarung zweier oder mehrerer Staaten, die zur Vermeidung von Konflikten der Gebietshoheit eines Staates mit der Personalhoheit eines anderen Staates geschlossen… …   Deutsch Wikipedia

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