Spolienrecht

Spolienrecht
Spo|li|en|recht
das; -[e]s, -e
<zu mlat. spolia (Plur.), vgl. ↑Spolien>:
a) im Mittelalter das Recht eines Kirchenpatrons (vgl. 1↑Patron 3), die ↑Spolien eines verstorbenen Geistlichen einzuziehen;
b) der Anspruch des Kaisers od. später des Papstes auf den Nachlass eines Bischofs.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Spolienrecht — Das Spolienrecht (lat. ius spolii) ist die Befugnis, den beweglichen Nachlass eines katholischen Geistlichen einzuziehen. Die Praxis entstand aus der Sorge, dass Kleriker ihre durch kirchliche Benefizien gewonnenen Gelder an nichtkirchliche… …   Deutsch Wikipedia

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  • Spolienrecht — Spo|li|en|recht (im Mittelalter das Recht, den Nachlass katholischer Geistlicher einzuziehen) …   Die deutsche Rechtschreibung

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  • Flambard — Ranulf Flambard oder Ralph Flambard (* um 1060 in der Normandie; † 5. September 1128 in Durham) war der wichtigste Minister in der Regierungszeit König Wilhelms II. Rufus, Fürstbischof von Durham, Lordkanzler und Siegelbewahrer von England. Leben …   Deutsch Wikipedia

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  • Regalienrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

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