Schuldumwandlung
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Schuldumwandlung — Schụld|um|wand|lung, die (Wirtsch.): Umschuldung. * * * Schuld|umwandlung, Privatrecht: Novation. * * * Schụld|um|wand|lung, die (Wirtsch.): Umschuldung … Universal-Lexikon
Schuldumwandlung — Novation; Aufhebung eines ⇡ Schuldverhältnisses und Begründung eines neuen anstelle des alten. Die Sch. ist gemäß § 305 BGB zulässig und hat im Gegensatz zur ⇡ Schuldabänderung i.Allg. das Erlöschen der Pfandrechte und Bürgschaften zur Folge … Lexikon der Economics
Schuldumwandlung — Schụld|um|wand|lung … Die deutsche Rechtschreibung
Novation — ⇡ Schuldumwandlung … Lexikon der Economics
Anleihen — (loans; emprunts; prestiti). Inhalt: I. Allgemeines; II. Die Sicherheit der A.; III. Die Begebung der A. Verzinsung, Kurs, Konsolidation, Zinsreduktion, Konvertierung. IV. Die Tilgung der A.; V. Einige statistische Ziffern über A. A. sind die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Konversion — (lat.), im logischen Sinne »Umkehrung« eines Urteils, wobei dessen bisheriges Subjekt zum Prädikat, das Prädikat aber zum Subjekt wird. Dieselbe ist zweifach, je nachdem die sogen. Qualität des Urteils (d. h. dessen bejahende oder verneinende… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Abänderungsvertrag — Vertrag, der ein bestehendes ⇡ Schuldverhältnis abändert. Bedarf der Form des Schuldverhältnisses (z.B. ⇡ Bürgschaft). Anders: ⇡ Schuldumwandlung … Lexikon der Economics
Schuldabänderung — Änderung des Inhalts einer Schuld durch Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner (z.B. einer Kaufpreisschuld in Darlehen). I.d.R. gemäß § 305 BGB zulässig. ⇡ Pfandrechte und ⇡ Bürgschaften bleiben bestehen (anders bei der ⇡ Schuldumwandlung) … Lexikon der Economics
Transferable Loan Certificate (TLC) — Ausgestaltungsform der ⇡ Transferable Loan Facility, bei der die Übertragbarkeit von Kreditteilen durch entsprechende Vertragsgestaltung sichergestellt wird. Das Recht des Gläubigers wird aus dem Vertrag abgeleitet; der Gläubigerwechsel vollzieht … Lexikon der Economics
Konversion — Kon|ver|si|on die; , en <aus lat. conversio »Umkehrung, Umwandlung, Übertritt« zu convertere, vgl. ↑konvertieren>: 1. der Übertritt von einer Konfession zu einer anderen, meist zur kath. Kirche. 2. a) Übergang von einer Wortart in eine… … Das große Fremdwörterbuch