Schuldübernahme
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Schuldübernahme — Schuldübernahme, ein Vertrag, durch den ein neuer Schuldner an Stelle des bisherigen eine bestehende Schuld übernimmt. Dem römischen Recht war die S. unbekannt, da der Eintritt eines neuen Schuldners in die Stellung des bisherigen nach dem Wesen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me 〈f. 19〉 vertragliche Übernahme der Schuld eines Dritten * * * Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende… … Universal-Lexikon
Schuldübernahme — Die Schuldübernahme ist im deutschen (§§ 414 ff. des BGB) und österreichischen (§§ 1404 ff. ABGB) Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner tritt. Die… … Deutsch Wikipedia
Schuldübernahme — 1. Begriff: Übernahme einer Schuld durch einen neuen ⇡ Schuldner (§§ 414 ff. BGB). 2. Arten: Je nachdem, ob der alte Schuldner völlig aus der Haftung entlassen wird oder als ⇡ Gesamtschuldner weiter haftet, liegt eine ⇡ befreiende Schuldübernahme … Lexikon der Economics
Schuldübernahme — Schụld|über|nah|me … Die deutsche Rechtschreibung
befreiende Schuldübernahme — ⇡ Schuldübernahme, bei der ein neuer Schuldner eintritt und der alte Schuldner aus der Haftung entlassen wird. Anders: ⇡ Schuldmitübernahme … Lexikon der Economics
privative Schuldübernahme — ⇡ befreiende Schuldübernahme … Lexikon der Economics
kumulative Schuldübernahme — ⇡ Schuldmitübernahme … Lexikon der Economics
Schuldmitübernahme — Der Schuldbeitritt ist im deutschen und österreichischen Schuldrecht eine personelle Änderung des Schuldverhältnisses, bei der zum bisherigen Schuldner ein weiterer kumulativ hinzutritt. Der hinzugetretene Schuldner haftet neben dem bisherigen… … Deutsch Wikipedia
Besicherung — Kreditsicherung im Rechtssinne bezeichnet alle Rechtsgeschäfte, deren Hauptzweck die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gläubiger einer Forderung zu seinem Recht kommt, sei es, dass der Schuldner seiner Leistungspflicht nachkommt, sei… … Deutsch Wikipedia