Schiffseigner
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Schiffseigner — Schiffseigner, so v.w. Rheder … Pierer's Universal-Lexikon
Schiffseigner — heißt derjenige, der ein Schiff in eignem Namen zur Binnenschiffahrt verwendet, gleichviel ob es sein Eigentum ist oder nicht. Er haftet für den Schaden, den die Schiffsbesatzung in Ausübung ihres Dienstes einem Dritten zufügt, sowie für eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schiffseigner — Schiffseigentümer; Reeder * * * Schịffs|eig|ner 〈m. 3〉 Eigentümer eines Schiffes der Binnenschifffahrt; Sy Schiffsherr * * * Schịffs|eig|ner, der: jmd., dem ein Schiff gehört. * * * Schiffs|eigner, Eigentümer eines von ihm in der… … Universal-Lexikon
Schiffseigner — Eigentümer eines der Binnenschifffahrt dienenden Schiffes. Die Haftung des Sch. entspricht im Wesentlichen der des ⇡ Reeders. Führt der Sch. das Schiff selbst, haftet er für fehlerhafte Führung nur mit Schiff und Fracht (§§ 1 ff. BinnSchG) … Lexikon der Economics
Schiffseigner — Schịffs|eig|ner … Die deutsche Rechtschreibung
Schiffseigentümer — Schiffseigner; Reeder * * * Schịffs|ei|gen|tü|mer, der: jmd., dem ein Schiff gehört … Universal-Lexikon
Mukrena — Stadt Könnern Koordinaten: 51° … Deutsch Wikipedia
Reeder — Schiffseigentümer; Schiffseigner * * * Ree|der 〈m. 3〉 Schiffseigentümer, Schifffahrtsunternehmer [<mnddt. reder; zu nddt. reden „bereitmachen, ausrüsten“; → Reede] * * * Ree|der, der; s, [aus dem Niederd. < mniederd. rēder, zu: rēden =… … Universal-Lexikon
Indentured Servant — Die Artikel schuldknecht und schuldknechtschaft überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen… … Deutsch Wikipedia
Binnenschiffahrtsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt Kurztitel: Binnenschifffahrtsgesetz Abkürzung: BinSchG Art: Bundesgesetz Geltungsberei … Deutsch Wikipedia