- Scheckprotest
- Scheck|pro|testder; -[e]s, -e: förmliche, öffentliche Beurkundung der Bank bzw. Abrechnungsstelle, dass die Zahlung eines rechtzeitig vorgelegten Schecks verweigert wurde
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Scheckprotest — amtliche Beurkundung der Zahlungsverweigerung des Bezogenen. Es gelten ähnliche Vorschriften wie für den ⇡ Wechselprotest. Die praktische Bedeutung des Sch. ist gering, weil anstelle des Protests auch eine schriftliche, datierte Erklärung des… … Lexikon der Economics
Protest — Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet: Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich… … Deutsch Wikipedia
Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… … Universal-Lexikon
Protest — 1. Wechselrecht: ⇡ Wechselprotest. 2. Scheckrecht: ⇡ Scheckprotest … Lexikon der Economics
Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… … Lexikon der Economics
Vorlegungsvermerk — die schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck oder die datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle (i.d.R. getrennt vom ⇡ Scheck Original), die den Tag der Vorlegung angibt und vermerkt, dass der Scheck rechtzeitig, d.h.… … Lexikon der Economics