Scheckprotest

Scheckprotest
Scheck|pro|test
der; -[e]s, -e: förmliche, öffentliche Beurkundung der Bank bzw. Abrechnungsstelle, dass die Zahlung eines rechtzeitig vorgelegten Schecks verweigert wurde

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Scheckprotest — amtliche Beurkundung der Zahlungsverweigerung des Bezogenen. Es gelten ähnliche Vorschriften wie für den ⇡ Wechselprotest. Die praktische Bedeutung des Sch. ist gering, weil anstelle des Protests auch eine schriftliche, datierte Erklärung des… …   Lexikon der Economics

  • Protest — Der Ausdruck Protest (lat.) bedeutet: Protestor (spätlateinisch): öffentlich als Zeuge auftreten, beweisen; öffentlich aussagen, laut verkünden Widerspruch, Einspruch und Demonstration/Kundgebung im privaten wie auch öffentlichen Bereich… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheck — Bankanweisung * * * Scheck [ʃɛk], der; s, s: Formular zur Anweisung an eine Bank o. Ä., aus dem Guthaben des Ausstellenden eine bestimmte Summe zu zahlen: einen Scheck über 200 Euro ausstellen. Syn.: ↑ Wechsel. Zus.: Barscheck, Blankoscheck,… …   Universal-Lexikon

  • Protest — 1. Wechselrecht: ⇡ Wechselprotest. 2. Scheckrecht: ⇡ Scheckprotest …   Lexikon der Economics

  • Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… …   Lexikon der Economics

  • Vorlegungsvermerk — die schriftliche, datierte Erklärung des Bezogenen auf dem Scheck oder die datierte Erklärung einer Abrechnungsstelle (i.d.R. getrennt vom ⇡ Scheck Original), die den Tag der Vorlegung angibt und vermerkt, dass der Scheck rechtzeitig, d.h.… …   Lexikon der Economics

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