- salvatorisch
- sal|va|to|risch<aus gleichbed. nlat. salvatorius, eigtl. »bewahrend, erhaltend«>nur aushilfsweise, ergänzend geltend;salvatorische Klausel: Rechtssatz, der nur gilt, wenn andere Normen keinen Vorrang haben (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.