rückbuchen
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rückbuchen — rụ̈ck|bu|chen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.> (Kaufmannsspr.): ↑ stornieren (1). * * * rụ̈ck|bu|chen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part. gebr.> (Kaufmannsspr.): ↑stornieren (1) … Universal-Lexikon
rückbuchen — rụ̈ck|bu|chen; der Betrag wurde rückgebucht … Die deutsche Rechtschreibung
stornieren — kündigen; ausgleichen; annullieren; terminieren; tilgen; zurückziehen; abbestellen; aufheben; außer Kraft setzen; abschaffen * * * stor|nie|ren 〈V. tr.; … Universal-Lexikon
stornieren — stor|nie|ren <aus gleichbed. it. stornare, eigtl. »ablenken«>: 1. einen Fehler in der Buchhaltung durch Eintragung eines Gegenpostens berichtigen, rückbuchen. 2. [einen Auftrag] rückgängig machen … Das große Fremdwörterbuch
ristornieren — ri|stor|nie|ren <italienisch> (Wirtschaft rückbuchen) … Die deutsche Rechtschreibung