- Reszission
- Res|zis|si|ondie; -, -en<aus lat. rescissio »Aufhebung«>(veraltet) Ungültigkeitserklärung, gerichtliche Verwerfung (z. B. eines Testaments)
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Reszission — Reszissiōn (lat.) Aufhebung, Umstoßung (eines Testaments etc.); Reszissionsklage, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, die darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z. B. wegen Arglist … Kleines Konversations-Lexikon
Reszission — Re|szis|si|on auch: Res|zis|si|on 〈f. 20; veraltet〉 Aufhebung, Nichtigkeitserklärung [<lat. rescissio „Zerreißung, Ungültigmachen“; zu rescindere „zerreißen“] * * * Res|zis|si|on, die; , en [lat. rescissio, zu: rescindere, ↑reszindieren]… … Universal-Lexikon
Reszindieren — (lat.), zerreißen, wieder aufheben, für nichtig erklären; Reszission, Wiederaufhebung, Nichtigkeitserklärung; Reszissibilität, die Möglichkeit der Umstoßung eines Rechtsgeschäfts, z. B. eines Testaments … Meyers Großes Konversations-Lexikon
reszissibel — res|zis|si|bel <zu ↑Reszission u. ↑...ibel> (veraltet) anfechtbar (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch