- reszindieren
- res|zin|die|ren*<aus gleichbed. lat. rescindere, eigtl. »wieder einreißen«>(veraltet) vernichten, aufheben, für nichtig erklären (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Reszindieren — (lat.), zerreißen, wieder aufheben, für nichtig erklären; Reszission, Wiederaufhebung, Nichtigkeitserklärung; Reszissibilität, die Möglichkeit der Umstoßung eines Rechtsgeschäfts, z. B. eines Testaments … Meyers Großes Konversations-Lexikon
reszindieren — re|szin|die|ren auch: res|zin|die|ren 〈V. tr.; hat; veraltet〉 aufheben, für nichtig erklären [<lat. rescindere „zerreißen, zerschneiden“; zu scindere „schlitzen, zerreißen“] * * * res|zin|die|ren <sw. V.; hat [lat. rescindere, eigtl. = ab … Universal-Lexikon
Reszission — Re|szis|si|on auch: Res|zis|si|on 〈f. 20; veraltet〉 Aufhebung, Nichtigkeitserklärung [<lat. rescissio „Zerreißung, Ungültigmachen“; zu rescindere „zerreißen“] * * * Res|zis|si|on, die; , en [lat. rescissio, zu: rescindere, ↑reszindieren]… … Universal-Lexikon