Rechtsnachfolge

Rechtsnachfolge
Rechtsnachfolge

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Rechtsnachfolge — (Sukzession), Eintritt einer Person (Rechtsnachfolger, Sukzessor) in ein bestehendes Rechtsverhältnis. Dabei ist zwischen Singularsukzession (Sondernachfolge), d. h. dem Eintritt in ein einzelnes bestimmtes Rechtsverhältnis, und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts|nach|fol|ge 〈f. 19〉 Übergang von Rechten (u. Pflichten) auf eine andere Person * * * Rẹchts|nach|fol|ge, die (Rechtsspr.): Nachfolge in einem Rechtsverhältnis od. in einer Rechtsstellung (durch Übergang, Übertragung von Rechten u.… …   Universal-Lexikon

  • Rechtsnachfolge — Als Rechtsnachfolge bezeichnet man den Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere („Rechtsnachfolger“). Die Rechtsnachfolge kann auf vertraglicher Vereinbarung beruhen oder gesetzlich vorgeschrieben sein. Es gibt… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsnachfolge — die Rechtsnachfolge (Oberstufe) Übergang von bestehenden Rechten und Pflichten einer Person auf eine andere Beispiel: Als Rechtsnachfolge begründet das Gesetz eine persönliche Haftung des Organs mit seinem gesamten Privatvermögen …   Extremes Deutsch

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts·nach·fol·ge die; Jur; die Tatsache, dass Rechte und Pflichten von einer Person auf eine andere übergehen <die Rechtsnachfolge antreten> || hierzu Rẹchts·nach·fol·ger der; Rẹchts·nach·fol·ge·rin die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Rechtsnachfolge — Sukzession; der von einem Rechtsvorgänger abgeleitete Erwerb eines Rechts, im Gegensatz zu dem originären, ursprünglichen Erwerb (z.B. Aneignung). 1. Einzelrechtsnachfolge: Der Erwerb eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. durch Übereignung …   Lexikon der Economics

  • Rechtsnachfolge — Rẹchts|nach|fol|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Einzelnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

  • Einzelrechtsnachfolge — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

  • Forderungsübergang — ⇡ Rechtsnachfolge …   Lexikon der Economics

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