Realkonkurrenz

Realkonkurrenz
Re|al|kon|kur|renz
die; -, -en: Tatmehrheit, Verletzung mehrerer strafrechtlicher Tatbestände nacheinander durch den gleichen Täter;
vgl. ↑Idealkonkurrenz (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz 〈f. 20; unz.〉 = Tatmehrheit; Ggs Idealkonkurrenz * * * Realkonkurrenz,   Tatmehrheit, Strafrecht: die Verletzung mehrerer Strafgesetze oder die mehrfache Verletzung desselben Strafgesetzes durch mehrere selbstständige… …   Universal-Lexikon

  • Realkonkurrenz — Straftaten, die gleichzeitig abgeurteilt werden, aber nicht in Tateinheit stehen, werden nach deutschem Strafrecht tatmehrheitlich (sog. Realkonkurrenz ) bestraft. Gebildet wird aus den einzelnen Freiheits oder Geldstrafen eine so genannte… …   Deutsch Wikipedia

  • Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Verletzung mehrerer Strafgesetze durch verschiedene Handlungen, Tatmehrheit; Ggs.: Idealkonkurrenz …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Realkonkurrenz — Re|al|kon|kur|renz, die; , en (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Strafmass — Die Strafzumessung im Strafrecht hat eine komplexe Struktur und richtet sich an zahlreichen Kriterien aus. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze der Strafzumessung 1.2 Normative Strafzumessung 1.3 Praktische Strafzumessung …   Deutsch Wikipedia

  • Strafmaß — Die Strafzumessung im Strafrecht hat eine komplexe Struktur und richtet sich an zahlreichen Kriterien aus. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze der Strafzumessung 1.2 Normative Strafzumessung 1.3 Praktische Strafzumessung …   Deutsch Wikipedia

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  • Strafschärfungsgrund — Die Strafzumessung im Strafrecht hat eine komplexe Struktur und richtet sich an zahlreichen Kriterien aus. Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Recht 1.1 Grundsätze der Strafzumessung 1.2 Normative Strafzumessung 1.3 Praktische Strafzumessung …   Deutsch Wikipedia

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