- Realinjurie
- Re|al|in|ju|rie[...ri̯ə] die; -, -n: Beleidigung durch Tätlichkeiten (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Realinjurĭe — (lat.), tätliche Beleidigung, s. Beleidigung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Realinjurie — (lat.), s. Beleidigung … Kleines Konversations-Lexikon
Realinjurie — Realinjurie, thatsächliche Beleidigung, s. Injurie … Herders Conversations-Lexikon
Realinjurie — Re|al|in|ju|rie 〈[ riə] f. 19〉 tätl. Beleidigung * * * Real|injuri|e, die durch Tätlichkeiten begangene Beleidigung. * * * Re|al|in|ju|rie, die (Rechtsspr. veraltet): Beleidigung durch Tätlichkeiten … Universal-Lexikon
Realinjurie — Re|al|in|ju|rie 〈 [ riə] f.; Gen.: , Pl.: n; Rechtsw.〉 tätliche Beleidigung … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Realinjurie — Re|al|in|ju|rie (Rechtssprache tätliche Beleidigung) … Die deutsche Rechtschreibung
Beleidigung — Eine Beleidigung im weiteren Sinne ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen. Die Beleidigung ist die Kundgabe der Miss oder Nichtachtung einer anderen Person. Unabhängig der strafrechtlichen Relevanz wird die Beleidigung vom… … Deutsch Wikipedia
Mißhandlung — Mißhandlung, die an Andern rechtswidrig verübte Gewaltthätigkeit, wodurch schmerzliche Gefühle erregt werden, die Ehre gekränkt od. auch Gesundheit u. Leben bedroht wird. Insofern die M. nicht wegen des Zweckes, welchen der Mißhandelnde dabei… … Pierer's Universal-Lexikon
Beleidigung — Beleidigung, Ehrenkränkung, Injurie, die unberechtigte Kundgebung der Mißachtung eines andern, sei es durch Worte (Verbalinjurie) oder durch Tätlichkeit (Realinjurie); wird nur auf Antrag des Beleidigten mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft (s … Kleines Konversations-Lexikon
Injurie — Beschimpfung; üble Nachrede; Beleidigung * * * In|ju|rie 〈[ riə] f. 19; Rechtsw.〉 Beleidigung [<lat. iniuria „Unrecht, Rechtsverletzung“] * * * In|ju|rie, die; , n [lat. iniuria, zu: iniurius = ungerecht, zu: in = un , nicht u. ius (Gen.:… … Universal-Lexikon