Realakt

Realakt
Re|al|akt
der; -[e]s, -e
<zu ↑real u. ↑Akt>
rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg gerichtet ist, an den jedoch vom Gesetz Rechtsfolgen geknüpft sind (z. B. der Fund, der Erwerb des Besitzes; Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Realakt — Ein Realakt ist eine rein faktisch wirkende Handlung, die eine Rechtsfolge kraft Gesetzes hervorrufen kann, also unabhängig vom Willen des Handelnden. Im Zivilrecht wird der Realakt zur Willenserklärung, im Verwaltungsrecht wird er zum… …   Deutsch Wikipedia

  • Realakt — Re|al|akt 〈m. 1〉 1. tatsächliche Handlung 2. 〈österr.〉 gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft * * * Re|al|akt, der: 1. (Rechtsspr.) rein tatsächliche, nicht rechtsgeschäftliche Handlung, die lediglich auf einen äußeren Erfolg… …   Universal-Lexikon

  • Realakt — Re|al|akt 〈m.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. tatsächliche Handlung 2. 〈österr.〉 gerichtliche Handlung, die ein Grundstück betrifft …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Realakt — Re|al|akt (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schlicht hoheitliches Handeln — Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt …   Deutsch Wikipedia

  • Schlichtes Verwaltungshandeln — Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt …   Deutsch Wikipedia

  • Enteignender Eingriff — Der enteignende Eingriff ist ein gesetzlich nicht geregeltes Instrument des deutschen Staatshaftungsrechts. Grundlage ist der Aufopferungsgedanke der §§ 74, 75 Einleitung des Preußischen Allgemeinen Landrechts (PrALR). Der enteignende Eingriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Schlichte Hoheitsverwaltung — Von schlichter Hoheitsverwaltung oder schlicht hoheitlichem Handeln der Verwaltung oder auch von Tathandlungen, tatsächlichem, faktischem bzw. schlichtem Verwaltungshandeln spricht man, wenn die Behörde auf hoheitlichem Gebiet durch einen Realakt …   Deutsch Wikipedia

  • Einseitiges Rechtsgeschäft — Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführt. Neben dem Element der Willenserklärung(en) kann ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Brevi manu traditio — Unter Übereignung versteht man im Sachenrecht die Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person an eine andere Person. Die Übereignung ist somit ein Verfügungsgeschäft. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”