- Quinquennalfakultäten
- Quin|quen|nal|fa|kul|tä|tendie (Plur.): auf fünf Jahre begrenzte Vollmachten für Bischöfe, ↑Dispense zu erteilen, die sonst dem Papst vorbehalten sind.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Quinquennalfakultäten — Quinquennālfakultäten, die den Bischöfen für je 5 Jahre verliehenen Vollmachten zu Dispensen, die an sich dem Papste vorbehalten sind, bes. in der Buß und Ehepraxis … Kleines Konversations-Lexikon