- Privatrecht
- PrivatrechtJus privatus
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Privatrecht — Privatrecht, so v.w. Civilrecht, s.d … Pierer's Universal-Lexikon
Privatrecht — (Jus privatum), im objektiven Sinne der Inbegriff derjenigen erzwingbaren Satzungen, die sich auf solche Lebensverhältnisse beziehen, in denen der Mensch als Einzelner seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht; im Gegensatz zum öffentlichen … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatrecht — Privatrecht, im subjektiven Sinne jede Befugnis, die der Einzelne erwerben und nach Willkür gebrauchen kann; im objektiven s.v.w. Bürgerliches Recht (s.d.). Über deutsches P. s. Deutsches Recht … Kleines Konversations-Lexikon
Privatrecht — Privatrecht, s. Civilrecht … Herders Conversations-Lexikon
Privatrecht — Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen… … Deutsch Wikipedia
Privatrecht — Pri|vat|recht 〈[ va:t ] n. 11; unz.〉 Regelung der Rechtsverhältnisse der Einzelnen u. ihrer wirtschaftl. Zusammenschlüsse sowie des Staates u. a. Körperschaften, soweit sie dem Wettbewerb des Wirtschaftslebens unterliegen * * * Pri|vat|recht, das … Universal-Lexikon
Privatrecht — Rechtssätze, die die rechtlichen Beziehungen der einzelnen zueinander nach dem Grundsatz der Gleichordnung regeln, z.B. ⇡ Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Gegensatz: ⇡ Öffentliches Recht. Literatursuche zu Privatrecht auf www.gabler.de … Lexikon der Economics
Privatrecht — Pri|vat|recht … Die deutsche Rechtschreibung
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Internationales Privatrecht — Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Geschichte → Geschichte… … Deutsch Wikipedia