Präkludieren — (lat.), soviel wie ausschließen; Präklusion, der Ausschluß einer Partei mit gewissen Rechten und Handlungen, deren Vornahme ihr zustand oder oblag. Demgemäß nennt man die Fristen, deren Versäumung den Ausschluß zur Folge hat, Präklusivfristen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präkludieren — (lat.), ausschließen; Präklusiōn, das gerichtliche Ausschließen von Ansprüchen auf eine Konkursmasse etc. nach versäumter Benutzung der Präklusīv (peremtorischen) Frist, erfolgt durch einen Präklusivbescheid … Kleines Konversations-Lexikon
präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V. tr.; hat〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [<lat. praecludere „verschließen, versperren“; zu claudere „schließen“] * * * prä|klu|die|ren <sw. V.; hat [lat. praecludere = versperren]… … Universal-Lexikon
präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V.; Rechtsw.〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [Etym.: <lat. praecludere »verschließen, versperren«; zu claudere »schließen«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
präkludieren — prä|klu|die|ren <lateinisch> (Rechtssprache jemandem die Geltendmachung eines Rechtes gerichtlich verweigern) … Die deutsche Rechtschreibung
Präklusivbescheid — und Präklusivfristen, s. Präkludieren … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präklusion — Prä|klu|si|on die; , en <aus gleichbed. lat. praeclusio> das Präkludieren (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch