- Präklusivfrist
- Prä|klu|siv|fristdie; -, -en: gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist 〈f. 20〉 gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann * * * Prä|klu|siv|frist, die (Rechtsspr.): gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend… … Universal-Lexikon
Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist … Die deutsche Rechtschreibung
Alter im Feld — Alter im Feld, nach bergrechtlichem Sprachgebrauch der Vorzug der Priorität, den das gemeine deutsche Bergrecht in erster Linie dem Finder, in zweiter Linie dem Muter eines verleihbaren Minerals gegenüber jüngern Mutern einräumt (s. Mutung). Das… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht (Deutschland) — Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht sind arbeitsrechtliche Ausschlussfristen, die nicht in einem Gesetz, sondern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Häufig meint man, wenn… … Deutsch Wikipedia
präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V. tr.; hat〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [<lat. praecludere „verschließen, versperren“; zu claudere „schließen“] * * * prä|klu|die|ren <sw. V.; hat [lat. praecludere = versperren]… … Universal-Lexikon
Präklusion — Prä|klu|si|on 〈f. 20〉 Ausschließung, gerichtl. Verweigerung [<lat. praeclusio „Verschließung“; zu claudere „schließen“] * * * Prä|klu|si|on, die; , en [lat. praeclusio] (Rechtsspr.): Ausschließung, Ausschluss; Rechtsverwirkung. * * *… … Universal-Lexikon
präkludieren — prä|klu|die|ren <aus lat. praecludere »verschließen, versperren«> jmdm. die (verspätete) Geltendmachung eines Rechts[mittels, anspruchs] wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (↑Präklusivfrist) gerichtlich verweigern (Rechtsw.) … Das große Fremdwörterbuch