Präklusivfrist

Präklusivfrist
Prä|klu|siv|frist
die; -, -en: gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann (Rechtsw.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist 〈f. 20〉 gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann * * * Prä|klu|siv|frist, die (Rechtsspr.): gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend… …   Universal-Lexikon

  • Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 gerichtlich festgelegte Frist, nach deren Ablauf ein Recht nicht mehr geltend gemacht werden kann …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Präklusivfrist — Prä|klu|siv|frist …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Alter im Feld — Alter im Feld, nach bergrechtlichem Sprachgebrauch der Vorzug der Priorität, den das gemeine deutsche Bergrecht in erster Linie dem Finder, in zweiter Linie dem Muter eines verleihbaren Minerals gegenüber jüngern Mutern einräumt (s. Mutung). Das… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht (Deutschland) — Privatautonome Ausschlussfristen im Arbeitsrecht sind arbeitsrechtliche Ausschlussfristen, die nicht in einem Gesetz, sondern in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt sind. Häufig meint man, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V. tr.; hat〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [<lat. praecludere „verschließen, versperren“; zu claudere „schließen“] * * * prä|klu|die|ren <sw. V.; hat [lat. praecludere = versperren]… …   Universal-Lexikon

  • Präklusion — Prä|klu|si|on 〈f. 20〉 Ausschließung, gerichtl. Verweigerung [<lat. praeclusio „Verschließung“; zu claudere „schließen“] * * * Prä|klu|si|on, die; , en [lat. praeclusio] (Rechtsspr.): Ausschließung, Ausschluss; Rechtsverwirkung. * * *… …   Universal-Lexikon

  • präkludieren — prä|klu|die|ren <aus lat. praecludere »verschließen, versperren«> jmdm. die (verspätete) Geltendmachung eines Rechts[mittels, anspruchs] wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (↑Präklusivfrist) gerichtlich verweigern (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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