Personalitätsprinzip

Personalitätsprinzip
Per|so|na|li|täts|prin|zip
das; -s: Grundsatz des internationalen Strafrechts, bestimmte Straftaten nach den im Heimatrecht des Täters gültigen Gesetzen abzuurteilen (Rechtsw.);

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Germanisches Stammesrecht — Germanische Stammesrechte sind ein nicht zeitgenössischer Sammelbegriff für die Rechtsaufzeichnungen in den germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5. Jahrhunderts bis ins 9. Jahrhundert. In den Germanischen… …   Deutsch Wikipedia

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