Orderklausel

Orderklausel
Or|der|klau|sel
die; -, -n: Vermerk auf Wertpapieren, durch den der Berechtigte einen anderen Berechtigten benennen kann (durch den Zusatz »oder an Order«; Wirtsch.).

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • negative Orderklausel — ⇡ Rektaklausel …   Lexikon der Economics

  • an Order — ⇡ Orderklausel …   Lexikon der Economics

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