- Omissivdelikt
- Omis|siv|de|liktdas; -[e]s, -e: Begehung einer Straftat durch Unterlassung eines gebotenen Verhaltens (Rechtsw.).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Omissīvdelikt — (lat.), s. Unterlassungsdelikt. Gegensatz: Kommissiv (Begehungs )delikt … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Omissivdelikt — Omissīvdelikt, Unterlassungsdelikt, die durch eine Unterlassung begangene strafbare Handlung … Kleines Konversations-Lexikon
Omissivdelikt — Omis|siv|de|likt 〈n. 11; Rechtsw.〉 strafbare Unterlassung [<lat. omissio „Unterlassung“] * * * Omis|siv|de|likt, das; [e]s, e [zu lat. omissio = Unterlassung] (Rechtsspr.): Unterlassungsdelikt. * * * Omissivdelikt [lateinisch], das… … Universal-Lexikon
Omissivdelikt — Das Unterlassen ist in der Rechtswissenschaft eine Handlungsalternative zum positiven Tun (tautologisch oft als aktives Tun bezeichnet) und zum sog. Dulden . Die Abgrenzung vom Dulden zum Unterlassen ist fließend: Das Dulden stellt eine gewollte… … Deutsch Wikipedia
Omissivdelikt — O|mis|siv|de|likt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Rechtsw.〉 strafbare Unterlassung [Etym.: <lat. omissio »Unterlassung«] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Omissivdelikt — Omis|siv|de|likt <lateinisch> (Rechtssprache Unterlassungsdelikt) … Die deutsche Rechtschreibung
Unterlassungsdelikt — (Omissivdelikt), die strafbare, rechtswidrige Unterlassung. Zwei Arten derselben sind scharf zu unterscheiden. 1) Das eigentliche U., d. h. die Nichtvornahme eines gebotenen Tuns ohne Rücksicht auf den Erfolg, die Verletzung eines Gebotgesetzes,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Unterlassungsdelikt — Unterlassungsdelikt, s. Omissivdelikt … Kleines Konversations-Lexikon
Unterlassungsdelikt — Un|ter|lạs|sungs|de|likt, das (Rechtsspr.): strafbares Unterlassen einer Handlung, zu der eine rechtliche Verpflichtung besteht. * * * Unterlassungsdelikt, Unterlassungs|straftat, Omissivdelikt, die Verletzung strafrechtlich geschützter… … Universal-Lexikon