Nebeneinanderbestehen
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Nebeneinanderbestehen — Koexistenz … Universal-Lexikon
Koexistenz — Nebeneinanderbestehen * * * Ko|exis|tenz [ ko:|ɛksɪstɛnts̮], die; : das gleichzeitige Vorhandensein, Existieren; das Nebeneinanderbestehen [von Verschiedenartigem]: die friedliche Koexistenz kultureller Lebensformen, zwischen den… … Universal-Lexikon
Pluralität — Plu|ra|li|tät 〈f. 20; unz.〉 Mehrheit [→ Pluralismus] * * * Plu|ra|li|tät, die; , en (bildungsspr.): 1. <Pl. selten> [spätlat. pluralitas] mehrfaches, vielfaches, vielfältiges Vorhandensein, Nebeneinanderbestehen; Vielzahl: eine P. von… … Universal-Lexikon
Autonome Gemeinschaften Spaniens — Historische Regionen Spaniens von 1833 … Deutsch Wikipedia
Polykratie — (griech. poly viele , kratéin herrschen ) bezeichnet das Nebeneinanderbestehen von konkurrierenden Herrschaftsinstitutionen mit gleichen oder ähnlichen Kompetenzen. Der Begriff wurde von der Geschichtswissenschaft geprägt und charakterisiert… … Deutsch Wikipedia
Raum der Werke — Der Begriff des Raums der Werke ist ein literatursoziologischer Fachausdruck. Eingebettet ist er in denjenigen Teil der Kunstsoziologie des französischen Kultursoziologen Pierre Bourdieu, der den Literaturbetrieb als literarisches Feld und dessen … Deutsch Wikipedia
Toleranz — (v. lat.), 1) im Allgemeinen so v.w. Duldung; bes. 2) die in Bezug auf religiöse u. kirchliche Gesinnungen u. Rechte Seitens einer öffentlichen, d.h. Staats od. Kirchengewalt geübte Duldung. So lange der religiöse Glaube etwas rein Innerliches… … Pierer's Universal-Lexikon
Armenwesen — Armenwesen. Arme sind allediejenigen, welche nicht im Stande sind, sich selbst zu erhalten, sondern zur Erhaltung ihres Lebens unterstützt werden müssen. I. Die Armuth tritt in der menschlichen Gesellschaft auf als die Armuth der Einzelnen… … Pierer's Universal-Lexikon
Concurrenz der Klagen — (Concursus actionum), das Zusammentreffen mehrerer an sich verschiedener Klagerechte in einem u. demselben gemeinschaftlichen Punkte, sei dies nun der Entstehungsgrund derselben, od. die Person, welcher od. gegen welche die mehreren Klagerechte… … Pierer's Universal-Lexikon
Eisenbahnpolitik — Eisenbahnpolitik, der Inbegriff derjenigen Grundsätze, nach denen der Staat das Eisenbahnwesen behandelt. In der äußern Politik spielt der Bau strategischer Bahnen eine wichtige Rolle, in der innern sind die Eisenbahnen als Mittel zur… … Meyers Großes Konversations-Lexikon