- Naturalobligation
- Na|tu|ral|ob|li|ga|ti|ondie; -, -en: nicht [mehr] einklagbarer Rechtsanspruch (z. B. Spiel-, Wettschuld, verjährte Forderung).
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Das große Fremdwörterbuch. 2013.
Naturalobligation — Naturalobligation, s. Schuldverhältnisse … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Naturalobligation — Naturalobligation, natürl. Rechtsverbindlichkeit, deren mangelhafte Entstehung (Mangel der nothwendigen Form, Rechtsfähigkeit u.s.w.) nicht zureicht, sie mit einer förmlichen Klage geltend zu machen, wohl aber sie zur Compensation u. Einrede… … Herders Conversations-Lexikon
Naturalobligation — Naturalobligationen (auch natürliche Verbindlichkeiten oder unvollkommene Verbindlichkeiten im weiteren Sinne)[1] sind Verbindlichkeiten, die prozessual nicht durchgesetzt werden können, bei freiwilliger Leistung jedoch einen Erwerbsgrund… … Deutsch Wikipedia
Naturalobligation — Na|tu|ral|ob|li|ga|ti|on 〈f. 20〉 nicht einklagbare Schuld, z. B. Spielschuld * * * Natural|obligation, eine Forderung, die zwar rechtlich besteht, aber nicht eingeklagt werden kann. Eine trotzdem erbrachte Leistung ist keine Schenkung, sondern… … Universal-Lexikon
Naturalobligation — Na|tu|ral|ob|li|ga|ti|on auch: Na|tu|ral|o|bli|ga|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 nicht einklagbare Schuld, z. B. Spielschuld … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Naturalobligation — eine unvollkommene Verbindlichkeit, Anspruch, der keinen gerichtlichen Rechtsschutz genießt, nicht klagbar ist (z.B. Ansprüche aus ⇡ Spiel und Wette, § 762 BGB). Das zur ⇡ Erfüllung von N. Geleistete kann nicht zurückgefordert werden … Lexikon der Economics
Aufrechnung (Österreich) — Aufrechnung (Kompensation) ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht. Die Aufrechnung bewirkt die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie ein sog. Erfüllungssurrogat (das bedeutet in diesem Zusammenhang … Deutsch Wikipedia
Ablaufhemmung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das … Deutsch Wikipedia
Einrede der Verjährung — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das … Deutsch Wikipedia
Neubeginn — Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Dies gilt im Schuldrecht: die Verjährung berechtigt einen Schuldner, nach Ablauf einer Frist den Anspruch (=das … Deutsch Wikipedia