Nationalstaatsprinzip

Nationalstaatsprinzip
Na|ti|o|nal|staats|prin|zip
das; -s: politischer Grundsatz, den Nationalitäten das Recht auf einen eigenen Staat zuzuerkennen im Gegensatz zum Nationalitätenstaat.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Staatenlos — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatenlose — sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten nach dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung. Staatenlos kann man durch …   Deutsch Wikipedia

  • Staatenloser — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatenlosigkeit — Staatenlose sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. Sie treten mit dem Entstehen der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert und der an sie gebundenen Staatsbürgerschaft zum ersten Mal seit dem Ersten Weltkrieg in Europa in Erscheinung… …   Deutsch Wikipedia

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