mündig
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mündig — mündig … Deutsch Wörterbuch
Mündig — Mündig, er, ste, adj. et adv. von der väterlichen Gewalt befreyet, großjährig, volljährig, mit einem Lat. Ausdrucke majorenn; im Gegensatze des unmündig, minderjährig oder minorenn. Mündig seyn. Mündig werden, dasjenige Alter erreichen, welches… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
mündig — Adj. (Aufbaustufe) in einem Alter, das zu Rechtshandlungen berechtigt, volljährig Synonym: erwachsen Beispiel: Er wurde mit 16 Jahren vorzeitig mündig gesprochen … Extremes Deutsch
mündig — Adj std. (14. Jh.), mhd. mündec, mndd. mundich Stammwort. Abgeleitet von Mund2 Schutz im Sinne von Vormundschaft , also wer sich selbst schützen und damit auch gesetzlich vertreten darf . Präfixableitung: entmündigen. ✎ Ebersold, G.: Mündigkeit… … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
mündig — »volljährig, geschäftsfähig«: Das Adjektiv (mhd. mündec) ist von dem unter ↑ Vormund behandelten Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft« abgeleitet. – Abl.: entmündigen (Anfang des 19. Jh.s) … Das Herkunftswörterbuch
mündig — volljährig; ausgewachsen; erwachsen; reif; eigenverantwortlich * * * mün|dig [ mʏndɪç] <Adj.>: a) alt genug für bestimmte rechtliche Handlungen: mit 18 Jahren wird man mündig. Syn.: 2↑ erwachsen, ↑ … Universal-Lexikon
Mündig — Mündigkeit, leitet sich vom althochdeutschen Begriff Munt ab, welcher in mittelalterlichen Quellen die Stellung des germanischen Hausherren gegenüber Frauen, Kindern und Gesinde beschreibt. Die Munt bedeutet nach innen Herrschaft und Fürsorge,… … Deutsch Wikipedia
mündig — mụ̈n|dig; mündig sein, werden; vgl. mündig sprechen … Die deutsche Rechtschreibung
mündig — erwachsen; (veraltend): großjährig; (Rechtsspr.): volljährig; (Rechtsspr. veraltet): majorenn. * * * mündig:volljährig·großjährig;majorenn(veraltet);auch⇨erwachsen(1) mündigvolljährig,großjährig,erwachsen;veraltet:majorenn … Das Wörterbuch der Synonyme
mündig — mụ̈n·dig Adj; 1 meist präd, nicht adv; <ein junger Mann, eine junge Frau> so alt, dass sie vor dem Gesetz als Erwachsene gelten ≈ volljährig, großjährig ↔ minderjährig: In der Bundesrepublik Deutschland wird man mit achtzehn Jahren mündig 2 … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache