Mitunterschrift

Mitunterschrift
Mitunterschrift

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Hans Meiser (Bischof) — Hans Meiser (* 16. Februar 1881 in Nürnberg; † 8. Juni 1956 in München) war deutscher evangelischer Theologe, Pfarrer und von 1933 bis 1955 erster Landesbischof der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern. Heute ist die politische Haltung… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsschulden — Staatsschulden, Schulden, bei welchen ein Staat der Schuldner ist, während die Gläubiger theils Privatpersonen, theils auch andere Staaten sein können. Die S. verdanken ihre Entstehung denselben Gründen, welche auch einen Privatmann dazu bewegen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urkunde — (lat. Instrumentum), 1) im weitesten Sinne jedes Beweismittel, mit Einschluß der Zeugen; 2) im engeren Sinne ein lebloser, von Menschenhand gefertigter Gegenstand, welcher entweder zur Erhaltung des Andenkens an irgend eine Begebenheit od. zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Contrasigniren — Contrasigniren, mitunterzeichnen, gegenzeichnen; durch eine Signatur (vd., hat es gesehen) etwas, z.B. ein Protokoll, bestätigen. Die Contrasignatur, Mitunterschrift, eines Ministers, ist in constitutionellen Staaten bei jedem Erlaß der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deposĭtum — (lat., Rechtsw.), 1) eine zur Verwahrung übergebene Sache; 2) der Contractus realis (s. u. Contract), durch welchen Jemand (Deponent, Depositor) einem Andern (Depositar, Depositarius) eine bewegliche Sache zur unentgeldlichen Aufbewahrung unter… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gemeinde — Gemeinde. I. Die politische G. im Staate ist die genossenschaftliche Verbindung der auf einem bestimmten Bezirke des Staatsgebietes (Gemeindebezirk, Gemeindemarkung, Gemeindeflur) wohnenden Individuen unter einem bestimmten Gemeindenamen u. mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gegenzeichnung — (lat. Kontrasignatur) ist die Mitunterschrift einer Verfügung des Staatsoberhauptes durch einen Minister oder einen Staatsbeamten in Ministerstellung (Abteilungsvorstand), der dadurch die Verantwortlichkeit für den Inhalt der Verfügung übernimmt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlußnote — (Schlußschein, Schlußzettel, franz. Bordereau), die von dem Mäkler den Kontrahenten ausgefertigte Beurkundung eines durch ihn vermittelten Geschäfts, namentlich über den Verkauf von Staatspapieren u. sonstigen Effekten, Wechseln u. dgl., über… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gegenzeichnung — Gegenzeichnung, Kontrasignatur, die Mitunterschrift eines Ministers unter einer landesherrlichen Urkunde, durch die er die Verantwortlichkeit für die Recht und Zweckmäßigkeit der landesherrlichen Anordnung übernimmt …   Kleines Konversations-Lexikon

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