Lex imperfecta

Lex imperfecta
Lex im|per|fec|ta
[- ...'fɛkta] die; - -, Leges ['le:ge:s] ...tae [...tɛ]
<aus gleichbed. lat. lex imperfecta>
unvollkommenes Recht, d. h. Gesetz, dessen Tatbestand keine Rechtsfolge nach sich zieht

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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