körperschaftlich

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Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • körperschaftlich — kọ̈r|per|schaft|lich 〈Adj.〉 in Form einer Körperschaft * * * kọ̈r|per|schaft|lich <Adj.>: a) eine Körperschaft betreffend; b) in Form einer Körperschaft: k. organisiert. * * * kọ̈r|per|schaft|lich <Adj.>: a) eine Körperschaft… …   Universal-Lexikon

  • körperschaftlich — kọ̈r|per|schaft|lich …   Die deutsche Rechtschreibung

  • korporativ — kor|po|ra|tiv 〈Adj.〉 1. zu einer Korporation gehörend, körperschaftlich 2. ingesamt, geschlossen [<lat. corporativus „einen Körper bildend“; zu corpus „Körper“] * * * kor|po|ra|tiv <Adj.> (bildungsspr.): 1. a) die ↑ Korporation (1) …   Universal-Lexikon

  • Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… …   Deutsch Wikipedia

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