körperschaftlich
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körperschaftlich — kọ̈r|per|schaft|lich 〈Adj.〉 in Form einer Körperschaft * * * kọ̈r|per|schaft|lich <Adj.>: a) eine Körperschaft betreffend; b) in Form einer Körperschaft: k. organisiert. * * * kọ̈r|per|schaft|lich <Adj.>: a) eine Körperschaft… … Universal-Lexikon
körperschaftlich — kọ̈r|per|schaft|lich … Die deutsche Rechtschreibung
korporativ — kor|po|ra|tiv 〈Adj.〉 1. zu einer Korporation gehörend, körperschaftlich 2. ingesamt, geschlossen [<lat. corporativus „einen Körper bildend“; zu corpus „Körper“] * * * kor|po|ra|tiv <Adj.> (bildungsspr.): 1. a) die ↑ Korporation (1) … Universal-Lexikon
Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtssubjekte — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsträger — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… … Deutsch Wikipedia
Rechtsfähigkeit (Deutschland) — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Die Rechtsfähigkeit jedes Menschen beginnt mit Vollendung der Geburt, § 1 BGB.… … Deutsch Wikipedia