konsignieren

konsignieren
kon|si|gnie|ren
unter Einfluss von fr. consigner aus lat. consignare »schriftlich niederlegen, beglaubigen«>:
1. Waren zum Verkauf überweisen.
2. [Schiffe, Truppen] mit besonderer Bestimmung [ab]senden

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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  • Konsignieren — (lat., »auf , einzeichnen«), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben; einen (ein Schiff etc.) an jemand weisen, der jenen mit etwas, namentlich mit Geldvorschüssen, versehen soll; Waren an jemand senden, der sie für Rechnung des Absenders… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsignieren — (lat.), eine Summe niederlegen; an jemand Waren in Konsignation (s.d.) geben; auszeichnen, überschreiben; Truppen in ihren Revieren zum sofortigen Ausrücken bereit halten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • konsignieren — ◆ kon|si|gnie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. 〈bes. im Überseehandel〉 zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben 2. urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen [<lat. consignare „besiegeln, bestätigen“; zu signum… …   Universal-Lexikon

  • konsignieren — kon|si|gnie|ren auch: kon|sig|nie|ren 〈V.〉 1. urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen 2. zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben (bes. im Überseehandel) [Etym.: <lat. consignare »besiegeln, bestätigen«;… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • konsignieren — kon|si|g|nie|ren (Waren zum Verkauf übersenden) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Konsignation — Kon|si|gna|ti|on auch: Kon|sig|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. das Konsignieren (2) [Etym.: <lat. consignatio »Verbriefung, Urkunde«; → konsignieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Konsignation — (lat.), Anweisung, Bestimmung zu einem gewissen Zweck, Übergabe zur Aufbewahrung etc. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant)… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konsignant — ◆ Kon|si|gnạnt 〈m. 16; besonders im Überseehandel〉 jmd., der etwas zum Verkauf in Kommission gibt [<lat. consignans „besiegelnd, bestätigend“, Part. Präs. zu consignare „besiegeln, bestätigen“] ◆ Die Buchstabenfolge kon|si|gn... kann in… …   Universal-Lexikon

  • Konsignatar — ◆ Kon|si|gna|tar 〈m. 1; bes. im Überseehandel〉 zum Verkauf einer Ware Beauftragter; oV Konsignatär [→ konsignieren, Konsignation] ◆ Die Buchstabenfolge kon|si|gn... kann in Fremdwörtern auch kon|sig|n... getrennt werden. * * * Kon|si|gna|tar,… …   Universal-Lexikon

  • Konsignation — ◆ Kon|si|gna|ti|on 〈f. 20〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. 〈bes. im Überseehandel〉 Übergabe zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft [<lat. consignatio „Verbriefung, Urkunde“; → konsignieren] ◆ Die… …   Universal-Lexikon

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