Konsignieren — (lat., »auf , einzeichnen«), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben; einen (ein Schiff etc.) an jemand weisen, der jenen mit etwas, namentlich mit Geldvorschüssen, versehen soll; Waren an jemand senden, der sie für Rechnung des Absenders… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konsignieren — (lat.), eine Summe niederlegen; an jemand Waren in Konsignation (s.d.) geben; auszeichnen, überschreiben; Truppen in ihren Revieren zum sofortigen Ausrücken bereit halten … Kleines Konversations-Lexikon
konsignieren — ◆ kon|si|gnie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. 〈bes. im Überseehandel〉 zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben 2. urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen [<lat. consignare „besiegeln, bestätigen“; zu signum… … Universal-Lexikon
konsignieren — kon|si|gnie|ren auch: kon|sig|nie|ren 〈V.〉 1. urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen 2. zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben (bes. im Überseehandel) [Etym.: <lat. consignare »besiegeln, bestätigen«;… … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
konsignieren — kon|si|g|nie|ren (Waren zum Verkauf übersenden) … Die deutsche Rechtschreibung
Konsignation — Kon|si|gna|ti|on auch: Kon|sig|na|ti|on 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. das Konsignieren (2) [Etym.: <lat. consignatio »Verbriefung, Urkunde«; → konsignieren] … Lexikalische Deutsches Wörterbuch
Konsignation — (lat.), Anweisung, Bestimmung zu einem gewissen Zweck, Übergabe zur Aufbewahrung etc. (s. Konsignieren); im Handelswesen Bezeichnung für die Verkaufskommission, namentlich für die überseeische (s. Kommissionsgeschäft). Der Absender (Konsignant)… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konsignant — ◆ Kon|si|gnạnt 〈m. 16; besonders im Überseehandel〉 jmd., der etwas zum Verkauf in Kommission gibt [<lat. consignans „besiegelnd, bestätigend“, Part. Präs. zu consignare „besiegeln, bestätigen“] ◆ Die Buchstabenfolge kon|si|gn... kann in… … Universal-Lexikon
Konsignatar — ◆ Kon|si|gna|tar 〈m. 1; bes. im Überseehandel〉 zum Verkauf einer Ware Beauftragter; oV Konsignatär [→ konsignieren, Konsignation] ◆ Die Buchstabenfolge kon|si|gn... kann in Fremdwörtern auch kon|sig|n... getrennt werden. * * * Kon|si|gna|tar,… … Universal-Lexikon
Konsignation — ◆ Kon|si|gna|ti|on 〈f. 20〉 1. Anweisung, Bestimmung zu einem Zweck 2. 〈bes. im Überseehandel〉 Übergabe zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft [<lat. consignatio „Verbriefung, Urkunde“; → konsignieren] ◆ Die… … Universal-Lexikon