Konnexität

Konnexität
Kon|ne|xi|tät
die; -
<aus gleichbed. mlat. connexitas, Gen. connexitatis>:
a) innerer Zusammenhang mehrerer [Straf]rechtsfälle als Voraussetzung für die Zusammenfassung in einem Gerichtsverfahren;
b) innere Abhängigkeit der auf demselben Rechtsverhältnis beruhenden wechselseitigen Ansprüche von Gläubiger u. Schuldner.

Das große Fremdwörterbuch. 2013.

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